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29664 Walsrode

Kanzlei
Annette Schütz

Fachanwältin für Familienrecht

Annette Schütz berät Sie rund um Trennungen,
Scheidungen, Umgangs- und Sorgerechtsfragen.

Rechtsanwältin Annette Schütz
Trennung / Scheidung - Rechtsanwältin Annette Schütz

Trennung / Scheidung

Ob eine Trennung und Scheidung streitig oder einvernehmlich verläuft – anwaltliche Beratung hilft, Ihre Rechtsposition zu erkennen.

Umgangs- & Sorgerecht - Rechtsanwältin Annette Schütz

Umgangs- und Sorgerecht

Ziel aller Regelungen im Sorgerecht ist es, den Kindern auch bei getrenntlebenden Eltern nach Möglichkeit guten Kontakt zu beiden Elternteilen zu ermöglichen.

Unterhaltsfragen - Rechtsanwältin Annette Schütz

Unterhaltsfragen

Das Recht des minderjährigen Kindes auf Unterhalt kann nachhaltig durchgesetzt werden, ohne unnötige Kosten zu verursachen.

Familienrecht - Rechtsanwältin Annette Schütz

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst die Rechtsverhältnisse, die durch Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft  und Verwandtschaft begründet sind. Für den Fall des Scheiterns familienrechtlicher Beziehungen sind vom Gesetzgeber Wege festgelegt worden, wie mit diesem Scheitern umzugehen ist.

Sie müssen die für Ihren Fall relevanten Regelungen kennen, um die richtigen Entscheidungen für Ihre Zukunft treffen zu können.

Sorgerecht

Mit der Trennung beginnt für die Eltern auch ein neuer Lebensabschnitt bezüglich der elterlichen Sorge für ihre gemeinsamen Kinder.

Welche Rechte und Pflichten Sie als Elternteil nach der Trennung haben und wie Sie diese zum Besten Ihrer Kinder ausüben ist ein wichtiger Teil meiner anwaltlichen Beratung.

Sorgerecht - Rechtsanwältin Annette Schütz
Mediation - Rechtsanwältin Annette Schütz

Mediation

Das Familienrecht umfasst die Rechtsverhältnisse, die durch Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft  und Verwandtschaft begründet sind. Für den Fall des Scheiterns familienrechtlicher Beziehungen sind vom Gesetzgeber Wege festgelegt worden, wie mit diesem Scheitern umzugehen ist.

Sie müssen die für Ihren Fall relevanten Regelungen kennen, um die richtigen Entscheidungen für Ihre Zukunft treffen zu können.

Vergütung

Die Gebühren für ein Scheidungsverfahren rechnet der Anwalt nach den Vorschriften des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) auf der Grundlage des Streitwertes ab. Der Streitwert wird vom Gericht festgelegt.

Jeder Anwalt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Gericht alle Faktoren berücksichtigt, die die Kosten der Scheidung minimieren können. Ich nehme diese Verpflichtung sehr ernst und werde Sie darüber hinaus in jeder Phase eines Mandates auf Möglichkeiten hinweisen, kostengünstig zu agieren.

Wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens nicht in der Lage ist, die Kosten einer Scheidung oder eines sonstigen familienrechtlichen Verfahrens zu bezahlen, kann ich Verfahrenskostenhilfe für Sie beantragen. Das hierfür auszufüllende Formular finden Sie auf der Seite des Justizportals Niedersachen. Die Kosten der Scheidung können dann je nach den Umständen des Einzelfalls von der Staatskasse getragen werden.

Kontakt

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